Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun. Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.
Onlineformular
Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun.
Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.

Details unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm

Zuständige Stelle
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und ForschungFriedrichgasse 138010 Graz,06.Bez.:JakominiTelefon: +43 (316) 877-4084Fax: +43 (316) 877-4697
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zusatzinformation:

Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Verfahren.  

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).