FairYoungStyria-Preis für globales Lernen - Bewerbung
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Allgemeine Informationen

Das Land Steiermark schreibt im Rahmen der FairStyria-Bildungsoffensive für globale Verantwortung im Schuljahr 2024/2025 einen „FairYoungStyria-Preis für globales Lernen“ aus.

Dieser Preis stellt das zweite Teilprojekt der FairStyria-Bildungsoffensive für globale Verantwortung dar und ist somit auch ein Bereich der „Strategie des Landes Steiermark für Europa und Internationales“, welche am 10. Juni 2021 von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen und vom Landtag Steiermark am 6. Juli 2021 zur Kenntnis genommen wurde.

Beim „FairYoungStyria-Preis für globales Lernen“ geht es darum, vom „Wissen“ ins „Tun“ zu kommen. Mit dem Preis sollen junge Menschen in der Steiermark ermutigt werden, ihre eigenen Ideen zum Thema Globales Lernen/Global Citizenship Education als Projekt umzusetzen, damit sie ihr Wissen zu globalen Themen vertiefen und Handlungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Umfeld erkennen. Die Projekte sollen zur Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) beitragen und im Laufe des Sommersemesters 2025 durchgeführt werden.

An der Ausschreibung können Schulklassen oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern aller steirischen Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II sowie der Berufsbildenden Höheren Schulen und Berufsschulen in der Steiermark, jeweils unterstützt durch eine oder mehrere Lehrpersonen und externen Expertinnen und Experten, teilnehmen. Pro Schule können maximal zwei FairYoungStyria-Projekte eingereicht werden.

Voraussetzung
  • Der FairYoungStyria-Preis ist ein Schulwettbewerb zum Thema globales Lernen. Er wendet sich an Schüler:innen aller Schulstufen und Schularten in der Steiermark.
  • Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen und klassenübergreifende Schüler:innen-Gruppen, jeweils begleitet durch eine oder mehrere Lehrpersonen (und externen Expert:innen). 
    Pro Schule können maximal zwei FairYoungStyria-Projekte eingereicht werden. Sollten mehr als zwei Projekte eingehen, wird nach dem Eingangsdatum gereiht.
  • Inhaltlich muss sich das eingereichte Projekt mit globalem Lernen/Global Citizenship Education beschäftigen und dabei einen Bezug zu mindestens einem der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen aufweisen (siehe Beilage).
  • Das Projektthema muss einen Bezug zu Lebensrealitäten von Menschen in Ländern des globalen Südens aufweisen und thematisch mit jener von Kindern und Jugendlichen in der Steiermark verknüpft werden.
  • Das Projekt muss dazu beitragen, dass die Teilnehmenden globale Themen besser verstehen lernen und einen Bezug zu ihrer eigenen Lebensrealität herstellen können.
  • Das Projekt muss so konzipiert sein, dass es im Laufe des Schuljahres umsetzbar ist. Wichtig ist dabei, dass sich ein roter Faden durch die Aktivitäten zieht und diese gut nachvollziehbar sind.
  • Das Projekt muss während der Durchführung dokumentiert werden, wobei die Mittel zur Dokumentation frei wählbar sind (z.B. Fotos, Videos, Bericht). Die Dokumentation muss FairStyria zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung als auch zur öffentlichen Präsentation in Sozialen Medien, Websites und am FairStyria-Tag (Näheres dazu in der Datenschutzerklärung).
  • Die öffentliche Präsentation/Ausstellung am FairStyria-Tag Ende Juni 2025 ist verpflichtend - entweder durch die Schülerinnen und Schüler selbst oder durch die Bereitstellung von Materialien an FairStyria.
  • Erwünscht (jedoch nicht verpflichtend) sind Einreichungen, die in einer Kooperation mit schulexternen Expertinnen und Experten entstehen, vor allem mit den Organisationen und Vereinen der Entwicklungszusammenarbeit, die durch den Bildungskatalog schon in den Schulen aktiv sind. Die Zusammenarbeit mit Gemeindeeinrichtungen, wobei vor allem den Fairtrade-Gemeinden oder den Klimabündnis-Gemeinden eine wichtige Rolle zufallen wird, ist ebenso wünschenswert.
Fristen
  • Oktober 2024:                
    Einreichung von Projektideen mittels Online-Einreichformular von 7. Oktober bis 6. Dezember 2024 
  • Jänner 2025:                
    Juryentscheidung – Verständigung der prämierten Schulklassen bzw. Schülerinnen- und Schüler-Gruppen
  • Februar 2025:                        
    Preisvergabe durch Herrn Landesrat Werner Amon im Februar 2025 an die prämierten Schulklassen/Schülerinnen- und Schüler-Gruppen. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Nach der Preisverleihung erfolgt die Überweisung des Preisgeldes.
  • März bis Juni 2025:            
    Umsetzung der Projekte im Sommersemester 2025. Die laufende Dokumentation der Aktivitäten ist verpflichtend.
  • Ende Juni 2025:             
    Die öffentliche Präsentation der Projekte am FairStyria-Tag des Landes Steiermark Ende Juni 2025 in Graz ist ebenso verpflichtend (entweder durch die Schülerinnen und Schüler selbst oder durch die Bereitstellung von Materialien).
Zuständige Stelle
Referat Europa und InternationalesLandhausgasse 78010 Graz,01.Bez.:Innere StadtTelefon: +43 (316) 877-4517Fax: +43 (316) 877-3156
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation:

Mag.a Dr. Rebecca Loder-Neuhold, MA, Telefon: 0316/877-3877 

Antonia Herunter, BA, Telefon: 0316/877-2992 

Maria Elßer, MA, Telefon: 0316/877-5518 

Verfahrensablauf

Die eingereichten Projektvorschläge werden von einer Jury bewertet. Diese besteht aus der Referatsleitung für Europa und Internationales in der Abteilung 9 des Landes Steiermark als Vorsitzende, dem/der Curriculum-Vorsitzenden des Masterstudiums Global Studies der Karl-Franzens-Universität Graz, dem steirischen Mitglied des Evaluationsteams für Projekte der Entwicklungs-zusammenarbeit des Landes Steiermark, einer Vertretung der Bildungsdirektion Steiermark mit Expertise für internationale Zusammenarbeit sowie der Europe Direct-Referentin des Landes Steiermark. Die Jury berücksichtigt bei den Bewertungen der Projekte das Alter bzw. die Schulstufe der Einreichenden. Damit haben alle Altersgruppen gleiche Chancen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Regierungssitzungsbeschluss vom 13.10.2022 sowie Statut zur Vergabe des FairYoungStyria-Preises für globales Lernen des Landes Steiermark

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Datenschutz

Wenn Sie an dieser Ausschreibung teilnehmen, akzeptieren Sie folgende Bedingungen:

Die eingereichten Bewerbungen werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport als verantwortliche Stelle verarbeitet. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der Ausschreibung, Bewertung durch eine Jury, Preisverleihung und Dokumentation verarbeitet. Beachten Sie, dass die Preisträger (Schule, Schulklasse, Schulgruppe) öffentlich bekanntgemacht werden.

Das Projekt muss während der Umsetzung dokumentiert werden, weshalb wir darauf hinweisen, dass zur Dokumentation Projektberichte, Teilnehmer*innenlisten, Fotos und Videos der teilnehmenden Schulklassen angefertigt werden können, um den Projektverlauf nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation muss dem Referat Europa und Internationales zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung also auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Die angeführten Dokumentationsmittel können in verschiedenen Formaten veröffentlicht werden, einschließlich Druckerzeugnissen, Webseiten und sozialen Medien. Diese Bedingungen gelten auch für die im Rahmen der Einreichung übermittelten Fotos und Videos.

Die einreichenden Personen sind verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Schüler*innen und/oder deren Erziehungsberechtigte darüber informiert werden/wurden, dass Fotos und Videos im Rahmen der Preisverleihung gemacht werden und vom Land Steiermark u.a. in öffentlich zugänglichen Medien verwendet werden können.

Der bzw. die Einreichende ist verantwortlich für die Überprüfung, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der Schüler*innen für die Verwendung der oben beispielsweise angeführten Medien in der vorgesehenen Form eingeholt wurde. Durch die Einreichung erklärt der bzw. die für den Preis einreichende Person, dass er bzw. sie nur Fotos und Videos übermitteln wird, die aus datenschutzrechtlicher Sicht zur Veröffentlichung geeignet sind.

Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://datenschutz.stmk.gv.at.