Zustimmungserklärung
Die Zustimmungserklärung hat die Geschäftszahl auf jeder Seite (oben) sowie die korrekte Fertigungsklausel zu enthalten.
Fertigungsklausel ist zentriert nach dem Text anzuführen:
Graz, am
Für das Land Steiermark:
Der Fachabteilungsleiter:
Eidesstattliche Erklärung
Es ist ausschließlich das Formular auf der Fachabteilungsseite zu verwenden. Abrufbar unter: http://www.wohnbau.steiermark.at
Staatsbürgerschaftsnachweis
Für Bürger eines Staates gem. § 7 Abs. 5 Z 3 WFG 1993, ist eine Kopie des Reisepasses mit den entsprechenden Seiten vorzulegen, aus denen die Staatsbürgerschaft zu entnehmen ist.
Einkommensnachweis
Es ist der Jahreslohnzettel (Formular L16) bzw. Einkommenssteuererklärung je des vorangangenen Kalenderjahres von allen im Haushalt lebenden Personen, die ein Einkommen erzielen, vorzulegen. Sollte in bestimmten Zeiträumen kein Einkommen bezogen worden sein, so ist dies durch Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung bzw. durch AMS-Nachweise, GKK-Nachweis hinsichtlich des Bezuges von Kinderbereuungsgeld, Inskriptionsbestätigung, etc., zu belegen. Ebenso ist der Jahreslohnzettel mit dem Firmenstempel und der Paraphe des Zeichnungsberechtigten der Firma zu versehen.
Scheidungsurteil bzw. Scheidungsvergleich
Dies ist nur erforderlich, wenn ein Erwerber in der Eidesstattlichen Erklärung als Familienstand „geschieden“ angibt.
Heiratsurkunde
Diese ist nur erforderlich, wenn die Erwerber in der Eidesstattlichen Erklärung als Familienstand „verheiratet“ angeben.
Geburtsurkunde/Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung
Diese ist nur erforderlich, wenn in der Eidesstattlichen Erklärung unter „Angaben weiterer Personen, welche obige Wohnung beziehen werden“ Kinder angeführt werden, die noch kein zu berücksichtigendes Einkommen beziehen´.
Nachweis der Tilgung des Eigenmittelersatzdarlehens oder Raten aus der Aussetzung der Raten
Sollte ein Eigenmittelersatzdarlehen von der veräußernden Person der vom Land Steiermark geförderten Wohnung bezogen bzw. von dieser seinerzeit mit dem Land Steiermark eine Vereinbarung zur Aussetzung der Raten getroffen worden sein, sind die ausständigen Beträge im Vorhinein von der veräußernden Person zurückzuzahlen.
Zustimmung zur Vermietung
In bestimmten Fällen kann der veräußernden Person - der vom Land geförderten Wohnung - aus den im Wohnbauförderungsgesetz 1993 genannten Gründen eine Zustimmung zur Vermietung erteilt worden sein. Liegt eine solche vor, hat die veräußernde Person einen Nachweis über die Lösung des Mietverhältnisses vorzulegen. Wurde die genannte Zustimmung vom Land Steiermark erteilt und machte die veräußernde Person von dieser Zustimmung keinen Gebrauch, ist eine schriftliche Erklärung der veräußernden Person mit einer kurzen Angabe der Gründe, warum von der Zustimmung zur Vermietung kein Gebrauch gemacht wurde, der Fachabteilung vorzulegen