Sanierungsoffensive für Mietwohnungen - Antrag
Onlineformular
Allgemeine Informationen

Es handelt sich hierbei um einen Online-Antrag für die Sonderförderung "Sanierungsoffensive für Mietwohnungen".

Den Antrag kann eine gemeinnützige Bauvereinigung als Gebäudeeigentümerin stellen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in Form von Zuschlägen in der Höhe von bis zu 50 % der Bundesförderung zu den jeweils vom Bund anerkannten förderungsfähigen Maßnahmen im Rahmen der Förderungsaktion „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bau-vereinigungen 2024/2025 mehrgeschoßiger Wohnbau/ Reihenhausanlage“ in Verbindung mit sonstigen wohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen (= max. 50 % der Bundesförderung).

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter www.sanieren.steiermark.at.

Voraussetzung

Die Zusicherung der Landesförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Förderung des Bundes zur „Thermischen Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025, Mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage“ in weiterer Folge genehmigt wird. Die Feststellung der tatsächlichen Förderungsfähigkeit sowie die Auszahlung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und an Hand der Nachreichung der erforderlichen Nachweise.

Fristen

Eine Antragstellung an das Land kann zeitgleich mit dem Antrag für die Bundesförderung erfolgen und ist bis längstens bis 31.12.2026 möglich.

Zuständige Stelle
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und WohnbauLandhausgasse 78010 Graz,01.Bez.:Innere StadtFax: +43 (316) 877-4569
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf

Ihr Antrag wird in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen.

Erforderliche Unterlagen
  • Baubewilligung Bestand (Kopie)
  • Aktueller Grundbuchsauszug

Hier finden Sie Vorlagen für die Sonderförderung Sanierungsoffensive für Mietwohnungen  - Wohnbau - Land Steiermark

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen
Feedback
Datenschutz

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.