Förderung der großen Eigenheimsanierung
Im Rahmen der von der Landesregierung verabschiedeten Wohnbauoffensive wurde eine Förderung zum Ankauf bestehender Eigenheime in Form von Darlehen beschlossen. In weiterer Folge sind die angekauften Objekte dann im Rahmen der Umfassenden energetischen Sanierung zu sanieren.
Onlineformular
Allgemeine Informationen

Es handelt sich hierbei um einen Online-Antrag für die Förderung der "Großen Eigenheimsanierung".

Der Antrag kann durch (zukünftige) Eigentümer:innen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohneinheiten oder Bauberechtigte gestellt werden. Es werden der Ankauf eines bestehenden Eigenheims durch ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und anschließend die Sanierung eines Eigenheimes durch einen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag gefördert

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter www.sanieren.steiermark.at.

Fristen

Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Kriterien gewährt werden und ist, sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind, auf Förderungsanträge im Zeitraum von 01.09.2024 bis 31.12.2026 begrenzt.

Zuständige Stelle
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und WohnbauLandhausgasse 78010 Graz,01.Bez.:Innere StadtFax: +43 (316) 877-4569
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf

Der Antrag kann online über dieses Formular gestellt werden. Am Ende haben Sie die Möglichkeit sich die Zusammenfassung des Antrages per E-Mail zusenden zu lassen. Dieser wird anschließend in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen. Der Antrag kann auch über einen Bevollmächtigten / eine Bevollmächtigte gestellt werden, in diesem Fall muss die Bevollmächtigung bei den Beilagen angehängt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Förderungsantrag (online)
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis der Familienbeihilfe
  • Erklärung über nahestehende Personen
  • Baubewilligungsbescheid
  • Kaufangebot / Kaufvertrag
  • Schätzwertgutachten
  • Energieberatungsprotokoll
  • Sanierungskonzept mit Kostenschätzung
  • Bestandspläne
  • Grundbuchsauszug oder Bekanntgabe zuständiger Treuhänder
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Nachweis über bare Eigenmittel oder Darlehen

Hier finden Sie Vorlagen für die Große Eigenheimsanierung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen
Feedback
Datenschutz

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.