Wärmepumpe - Fertigstellung
Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen Wärmepumpen.
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Allgemeine Informationen

Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen Wärmepumpen.

Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.

Voraussetzung
  • Förderungsantrag vor Lieferung und Montage der Anlage
  • Fertigstellungsmeldung nach Errichtung der Anlage (innerhalb 9 Monate)
  • die Anlage ist von einem/einer zertifizierten Wärmepumpen-Installateur/in zu errichten 
  • verwendeten Anlageteile und Komponenten sind ausschließlich neu
  • das zu versorgende Objekt bzw. die zu versorgende Anlage darf nicht an der Trasse eines bestehenden Fern-/Nahwärmenetzes aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung liegen
  • gedämmte Verbindungsleitungen im Heizraum
  • die Altanlage muss außer Betrieb genommen und entsorgt werden
  • Energieberatung  vor Errichtung der Anlage durch eine/n Ich tu´s-Berater/in www.ich-tus.steiermark.at bzw. www.energieberatung.steiermark.at 
  • Keine weiteren Förderungen bei derselben oder anderen Landesdienststellen
  • Kein Anspruch auf Förderungen seitens der Landwirtschaftskammer (Anlage als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs)
  • Einhaltung aller relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen
Fristen

Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit von  1. Jänner 2022 bis einschließlich  31. Dezember 2022 ein Förderungsantrag gestellt wurde.

Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Förderungsantrag von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden

Zuständige Stelle
Steirische Energieagenturen
Zusatzinformation:

Für die Antragstellung und Einreichung:
Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden Sie hier: Ich tu's Einreichstellen.

Für die Gewährung der Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik,
FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2723
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Verfahrensablauf

Die Vergabe der Förderung für Wärmepumpen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:

1. Förderungsantrag

Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder

  • online über das Antragsformular oder
  • schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
  • persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.

2. Förderungsauszahlung

Nach Errichtung der Anlage (innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der Antragsnummer) kann die Förderungsauszahlung über die Fertigstellungsmeldung (online oder in Papierform) bei einer der zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den Förderungswerber.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktuelle und vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung (mit Antragsnummer und Antragsdatum)
  • Bestätigungsblatt (unterfertigt durch den/die zertifizierte/n Wärmepumpen-Installateur/in, die Gemeinde und den/die Förderungswerber/in)
  • Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist
  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweis
  • Fotos der gesamten Anlage
  • Abnahmeprotokoll durch zertifizierte/n Wärmepumpen-Installateur/in
  • Energieausweis oder Bestätigung über eine Energieberatung
  • Baubescheid

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig

  • Prüfbericht
  • Bestätigung der Landwirtschaftskammer
  • Bei nicht privaten Antragsteller/innen: De-minimis-Erklärung
Kosten

Die Antragstellung zur Förderung ist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Die Förderungshöhe richtet sich nach folgenden Förderungssätzen

 

Ausstieg aus

 

Förderung € max.

 

 

Luftwärmepumpen

Erd- und Grundwasser-wärmepumpen

fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern

1.000,-

2.400,-

 

Zuschläge für

 

Förderung € max.

 

 

Luftwärmepumpen

Erd- und Grundwasser-wärmepumpen

Umwälzpumpen (Pauschalbetrag)

 

100,-

100,-

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe (bei A2W35)

 

 

Rechtsgrundlagen
Datenschutz

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.