Die Vergabe der Förderung für Biomasseheizungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder
- online über das Antragsformular oder
- schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
- persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage ( innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der Antragsnummer) kann die Förderungsauszahlung über die Fertigstellungsmeldung (online oder in Papierform) bei einer der zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den Förderungswerber.