Die Kosten für die Registrierungsbescheinigung sind in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001 LGBl. Nr.: 6/2002 festgelegt.
Sie setzen sich aus einer Grundgebühr von EUR 350,00 und einer Bearbeitungsgebühr von EUR 350,00 - EUR 1.750,00 gestaffelt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in Bauschbeträgen (in 5 Stunden Schritten) zusammen.
Zusätzlich fallen noch Stempelgebühren, abhängig vom jeweiligen Umfang der Beilagen an.