Der Antrag auf Beistellung von Schulassistenz ist von den Eltern (Erziehungsberechtigten), gegebenenfalls den volljährigen Schülerinnen und Schülern, bei Aufnahme in die jeweilige Schule bei der Schule einzubringen.
Die Schulleitungen übermitteln diesen Antrag (Online-Formular) bis spätestens 31. März des jeweiligen Kalenderjahres an die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. In begründeten Ausnahmefällen können Anträge auch außerhalb des genannten Zeitraumes gestellt werden. Den Anträgen sollen nach Möglichkeit bereits vorhandene Befunde und Gutachten, Pflegegeldbescheid, etc. angeschlossen werden.
Die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung entscheidet über den Antrag mit Bescheid, in dem festgestellt wird, ob die Schülerin/der Schüler einen Assistenzbedarf hat.
Danach wird für jeden Schulstandort ein Assistenzstundenkontingent pro Schulstandort gegliedert nach Bedarfen berechnet.
Es folgt die Koordination der Assistenzstunden mit der Bildungsdirektion und die Zuteilung der Stunden an die Schulsitzgemeinden.