Für die Beschreibung des Steiermärkischen Landesarchivs wurde der ISDIAH-Standard verwendet. Die Punktation der Elemente folgt daher den Vorgaben dieses Standards.

ISDIAH Element
5.1 Bereich Identität
5.1.1 Identifikation AT-StLA
5.1.2 Autorisierte Namensform Steiermärkisches Landesarchiv
5.1.3 Parallele Namensform
5.1.4 Andere Namensformen 1868-1927/1932 Steiermärkisches Landesarchiv
1927/1932-1934 Archiv des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
1934-1938 Archiv der Landeshauptmannschaft
1938-1945 Archiv des Reichsgaues Steiermark
1951-2000 FA1D-Steiermärkisches Landesarchiv
Seit 1.8.2012 A3 Landesarchiv
5.1.5 Art der Archivinstitution Landesarchiv
5.2 Bereich Kontakt
5.2.1 Standort und Adresse Karmeliterplatz 3
8010 Graz,
http://www.landesarchiv.steiermark.at
https://www.facebook.com/landesarchiv.steiermark/
5.2.2 Telefon, Fax, E-Mail Tel.: +43 (316) 877-4028
Fax: +43 (316) 877-2954
E-Mail: landesarchiv@stmk.gv.at
5.2.3 Kontaktpersonen Direktor: Hofrat Mag. Dr. Gernot Peter Obersteiner MAS
E-Mail: gernot.obersteiner@stmk.gv.at
Sekretariat: Elisabeth Edler
E-Mail: elisabeth.edler@stmk.gv.at
Kanzlei: Andrea Gruber
E-Mail: andrea.gruber@stmk.gv.at
5.3 Bereich Beschreibung
5.3.1 Geschichte der Archivinstitution Mit der ständischen und landesfürstlichen Verwaltung entstanden seit dem 16. Jahrhundert neben den Klosterarchiven, Familienarchiven, Herrschaftsarchiven, Stadtarchiven und Marktarchiven zwei große Verwaltungsregistraturen.
Als Erzherzog Johann 1811 das Joanneum gründete, erließ er einen Aufruf an alle Werbbezirke Steiermarks und Kärntens, dem neu geschaffenen Landesmuseum historische Dokumente zuzusenden, auf deren Grundlage die Geschichte des Landes geschrieben werden sollte. Dies führte zu einer Sammlung wertvoller Dokumente, die ab 1814 den Namen Joanneumsarchiv trug. 1817 wurde dem ständischen Archivar Josef Wartinger neben dem Archiv der steirischen Stände auch die Betreuung des Joanneumsarchivs anvertraut. Das ständische Archiv umfasst Zeugnisse der Verwaltung des Landes durch die steirischen Stände, welche mit dem Bau des Landhauses ihren Sitz in der Herrengasse hatten. Hier war auch ihr Archiv untergebracht. Das Joanneumsarchiv, zu dessen Sammlungsschwerpunkt Urkunden des Landes, Handschriften und Herrschaftsarchive zählten, war dem Joanneum angeschlossen.
Am Ende des Jahres 1850 wurde unter dem Vorsitz von Erzherzog Johann der Historische Verein für Steiermark gegründet, der nun auch Archivalien zu sammeln begann. Mit der Aufhebung der Grundherrschaften 1848 hatten eine Vielzahl von Urkunden und Dokumenten ihre rechtliche Bedeutung verloren. Diese zu sichern hatte sich der Historische Verein zur Aufgabe gemacht. Ab 1858 übergab der Verein, der nicht die Funktion eines Archivs übernehmen wollte, jeweils am Ende eines Jahres alle gesammelten Archivalien dem Joanneumsarchiv.
Joseph v. Zahn wurde 1861 mit der Leitung des Joanneumsarchivs beauftragt. Er entwarf ein neues Organisationsstatut und erreichte 1866 die Abtrennung des bisher mit dem Joanneumsarchiv verbundenen Münz- und Antikenkabinetts sowie im Jahre 1868 die Vereinigung mit dem landschaftlichen Archiv. Das (alte) „Steiermärkische Landesarchiv“ war als das Zentralarchiv der auf Landesebene bestehenden Archive entstanden und war in der Hamerlinggasse untergebracht. Bestandteil des Archivs war nicht nur das vormalige Archiv der steirischen Landstände, sondern auch die bis ins frühe 10. Jahrhundert zurückreichende Urkundenreihe.
Die Archivalien der seit dem 16. Jahrhundert bestehenden landesfürstlichen bzw. staatlichen Behörden Innerösterreichs und des späteren Herzogtums Steiermark wurden indes bis 1905 von der Statthalterei mitbetreut. Nach langjährigen Bemühungen gelang es, das Archivgut von der Registratur der Statthalterei zu trennen und als eigenes Statthaltereiarchiv im Haus der ehemaligen Jesuitenuniversität in der Bürgergasse 2a unterzubringen. Ab 1906 wurde es als Zentralarchiv für das Archivgut aller staatlichen Behörden, die auf dem Gebiet der Innerösterreichischen Ländergruppe und auf dem Boden des Landes Steiermark tätig waren, eingerichtet. Nach dem Zerfall der Monarchie trat die Landesregierung an die Stelle der Statthalterei. Das Archiv wurde nun „Landesregierungsarchiv“ genannt.
Im Zuge der politischen Verwaltungsreform wurde im Herbst 1925 die Bundesverwaltung zweiter Instanz (Landesregierung) mit der autonomen Landesverwaltung zusammengelegt und damit auch die 1927 beschlossene Zusammenlegung der beiden Grazer Zentralarchive eingeleitet. Das vereinte Archiv trug nun den Namen „Archiv der Steiermärkischen Landesregierung“ kurz „Steiermärkisches Landesarchiv“. Seit dieser Vereinigung ist das Steiermärkische Landesarchiv das größte unter den österreichischen Landesarchiven. Im 2. Weltkrieg waren beide Archive, damals etwa 25.000 Regallaufmeter, vor allem in steirischen Schlössern und Pfarrhöfen sowie einem Bergwerksstollen im oberösterreichischen Salzkammergut zum Schutz vor Zerstörung verlagert worden. Nach Kriegsende kam es durch sowjetische Besatzungstruppen zu schwerwiegenden Zerstörungen und Verlusten vor allem am jüngeren Urkundenbestand und am Erzherzog-Johann-Archiv. Die Restaurierungsarbeiten am geretteten Archivgut sollten Jahrzehnte andauern.
Ein räumlicher Zusammenschluss des Landesarchivs konnte erst etwa 70 Jahre später erfolgen. Die staatlichen Archivalien, die bisher in der Hamerlinggasse verwahrt worden waren, wurden in die Bürgergasse 2a verlagert und nach ihrer Behördenorganisation aufgestellt. 1981 wurde das ehemalige Karmeliterkloster dem Steiermärkischen Landesarchiv zugewiesen und zu einem modernen Archivgebäude adaptiert.
Die Bauarbeiten fanden 2000 ihren Abschluss, und alle Abteilungen des Landesarchivs konnten in einem Haus zusammengeführt werden. Die 1970 gegründete Werkstätte für Restaurierung befindet sich seit 1986 am heutigen Archivstandort und sorgt mit ihren eigens entwickelten Methoden für die Erhaltung der Archivalien. Seit dem Jahr 2000 betreibt das Landesarchiv auch eine gut ausgestattete Handbuchbinderei. Das hauseigene Studio für Reprographie und Medienkonvertierung ist mit modernsten technischen Geräten zur Digitalisierung von Archivgut ausgestattet.
5.3.2 Geographischer und kultureller Kontext Das Steiermärkische Landesarchiv beherbergt Archivdokumente vom 9. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Diese Quellen betreffen nicht nur die Geschichte des Herzogtums Steiermark mit der Untersteiermark, sondern für mehr als zweihundert Jahre auch die ehemalige Ländergruppe Innerösterreich mit den Herzogtümern Steiermark, Kärnten, Krain und den angrenzenden Territorien von Triest, Görz, Istrien und Teilen von Dalmatien. Als Residenzstadt der Habsburger und Sitz der Innerösterreichischen Zentralverwaltung erlebten Land und Stadt einen bedeutenden Aufschwung.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde die Untersteiermark Teil des heutigen Slowenien und die Steiermark ein Bundesland der Republik Österreich. Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 wurde der Gerichtsbezirk Aussee von der Steiermark abgetrennt, das südliche Burgenland hingegen angegliedert. 1941 erfolgte die Zuordnung der ehemaligen Untersteiermark an den Gau Steiermark. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Grenzen von 1938 wiederhergestellt.
5.3.3 Mandate/Rechtsgrundlagen der Befugnisse
  • Gesetz vom 16. April 2013 über die Sicherung, Verwahrung und Nutzung von Archivgut (Steiermärkisches Archivgesetz - StAG)
  • 75. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 2018 über die Benutzungsordnung für das Landesarchiv (Steiermärkische Landesarchiv-Benutzungsordnung - StABO)
5.3.4 Administrative Strukturen
  • Archivdirektion
  • Bereich Archive des Landes
  • Bereich Staatliche Archive
  • Bereich Körperschafts- und Privatarchive, Werkstätten
  • Bereich Sondersammlungen, Reprographie
  • Bereich Wirtschafts- und Schularchive
5.3.5 Record Management und Sammlungsrichtlinien Das Steiermärkische Landesarchiv sammelt, bewahrt und erschließt die schriftlichen und bildlichen Quellen zur Geschichte des Landes Steiermark sowie des ehemaligen innerösterreichischen Länderkomplexes und hält sie zugänglich.
Das Landesarchiv archiviert archivwürdige Unterlagen von Politischen Büros von Landeshauptmann und Landesregierungsmitgliedern, Dienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften, des Landtages Steiermark sowie überwiegend im Eigentum des Landes Steiermark befindlicher Wirtschaftsbetriebe. Außerdem zählen archivwürdige Unterlagen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, zum Archivgut.
Zum Sammlungsbereich des Landesarchivs zählen auch Unterlagen von natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts, sofern die Dokumente von öffentlichem Interesse für das Land Steiermark sind.
5.3.6 Gebäude In seiner heutigen Form entstand das Steiermärkische Landesarchiv durch die Zusammenlegung der zuletzt auf drei Standorte aufgeteilten Archive. Diese waren die Häuser:
  • Hamerlinggasse 3 mit Landschaftlichem Archiv, Spezialarchiven und Sammlungen,
  • Bürgergasse 2a mit den Staatlichen Archiven,
  • Karmeliterplatz 3 mit den jüngeren Archivbeständen der Landesverwaltung.

Mit dem Umbau und der Adaptierung des ehemaligen Karmeliterklosters zu einem Landesarchiv mit einem Archivspeicher, der allen archivtechnischen Anforderungen entspricht, wurde im Jahr 2000 die Zusammenführung aller Abteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs in ein Gebäude abgeschlossen.
Das Steiermärkische Landesarchiv ist mit rund 63.000 Regallaufmetern Archivgut das größte österreichische Landesarchiv.
Der klimakonditionierte Zentralspeicher umfasst zwei unterirdische und fünf oberirdische Geschoße mit einer Nutzfläche von etwa 7.000m². Insgesamt stehen dem Landesarchiv rund 14.500m² an Depots, Werkstätten und Büroflächen zur Verfügung.
5.3.7 Archivische und andere Bestände Archive des Landes:
  • Landständisch-autonome Verwaltung (bis 1925)
  • Landesregierung (ab 1926)
  • Landtag
  • Bezirkshauptmannschaften (ab 1924/1926)
  • Bezirksvertretungen
Staatliche Hoheitsverwaltung:
  • Innerösterreichische Zentralverwaltung
  • Repräsentation und Kammer, Gubernium, Statthalterei
  • Sonderberstände
Staatliche Wirtschaft, Schul-, Kreis- und Bezirksbehörden
  • Kreisämter, Bezirksobrigkeiten, Bezirkshauptmannschaften (bis 1924/1926)
  • Montan- und Forstarchive
  • Post- und Schularchive
Justiz- und Finanzbehörden
  • Justizbehörden
  • Finanzbehörden
  • Kataster und Vermessungswesen
  • Polizei- und Sicherheitsdirektion
Körperschafts- und Privatarchive
Sammlungen
5.3.8 Findmittel, Archivführer und Publikationen
  • Fritz Posch (Hg.), Gesamtinventar des Steiermärkischen Landesarchives (= Veröffentlichungen des Steiermärkischen Landesarchives, Bd. 1), Graz 1959.
  • Die Bestände sind im Archivinformationssystem erfasst
5.4 Bereich Zugang
5.4.1 Öffnungszeiten Aktuelle Öffnungszeiten sind auf der Homepage des Steiermärkischen Landesarchivs ersichtlich.
5.4.2 Konditionen und Voraussetzungen für Zugang und Benutzung Die Benützung des Archivgutes selbst ist kostenlos. Seit Juni 2002 wird zur Abgeltung eines Teils des Verwaltungsaufwandes eine „Archivkarte“ ausgegeben. Die Kosten sind auf der Homepage des Landesarchivs ersichtlich.
Die Archivkarte wird ad personam ausgegeben und ist nicht übertragbar.
Die Benützung des Archivgutes ist nur im Lesesaal des Steiermärkischen Landesarchivs möglich. Die Bestellung von Archivalien erfordert die genaue Angabe der relevanten Archivsignaturen.
Personen, die das Landesarchiv erstmals benützen oder in der Archivbenützung nicht versiert sind, erhalten fachkundige Anleitung vom wissenschaftlichen Beratungsdienst. Für quellenbasierte wissenschaftliche Forschungsarbeiten im Hochschulbereich ist ein Beratungsgespräch mit Mitarbeitern des wissenschaftlichen Dienstes des Steiermärkischen Landesarchivs zu empfehlen.
Sind die Archivsignaturen bekannt, können Archivalien auch auf folgenden Wegen bestellt werden:
  • telefonisch beim Beratungsdienst: (0316)877-3478
  • per Telefax: (0316)877-2954
  • per Post: Steiermärkisches Landesarchiv, Karmeliterplatz 3, 8010 Graz
  • online
Landeskundliche Nachschlagewerke, Behördenhandbücher und Findbehelfe sind in den Lesesälen zur Erstinformation verfügbar. Für die Bestände des Steiermärkischen Landesarchives besteht eine gleitende Schutzfrist von 30 Jahren, sie gilt für das amtlich erwachsene Schriftgut der öffentlichen Verwaltung mit Ausnahme von personenbezogenen Daten besonderer Kategorie, das im Steiermärkischen Landesarchiv verwahrt wird. Die Details sind im Archivgesetz und der Benutzungsordnung festgelegt. Für einzelne Bestände haben die Übergeber eigene Schutzfristen festgelegt und sich die Benützungsgenehmigung vorbehalten.
Die Verwendung eines tragbaren Computers ist im Lesesaal möglich. Insgesamt stehen 30 Arbeitsplätze mit Stromversorgung zur Verfügung. Tragbare Drucker, Handscanner etc. dürfen nicht verwendet werden, doch besteht seit Sommer 2018 das Angebot eines Publikumsscanners für nichtgebundenes Archivgut. Grafische Blätter, Karten, Pläne u. ä. dürfen nur via Studio für Reprographie gegen Kostenersatz reproduziert werden. Das Fotografieren von Archivgut ist nicht gestattet. Auf Archivalien haften mitunter Mikroorganismen, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. Vor und nach der Archivgutbenützung sind daher die Hände zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie der Archivalien zu waschen. Jede(r) ArchivbenützerIn soll innerhalb der derzeit gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen optimale Arbeitsbedingungen vorfinden. Daraus sind einige Verhaltensregeln abgeleitet:
Essen, Rauchen, lautes Sprechen sind im Lesesaal verboten.
Während der Archivbenützung dürfen keine Taschen etc. zu den Lesesaaltischen mitgenommen werden, Oberbekleidung ist bei der zentralen Garderobe im Foyer zu deponieren.
Während der Archivalienbenützung dürfen nur Bleistifte oder Notebooks/Tablets verwendet werden.
Die Reihenfolge von Archivalien in Kartons, Schubern, Faszikeln und Heften darf nicht selbständig verändert werden.
Auf den Archivalien dürfen keine Unterstreichungen oder andere Markierungen angebracht werden. Archivalien dürfen nicht als Schreibunterlage verwendet werden.
5.4.3 Erreichbarkeit
  • Mit einer Straßenbahn zum Hauptplatz und zu Fuß über die Sporgasse zum Karmeliterplatz.
  • Mit der Buslinie 30 zum Karmeliterplatz
  • Bei der Anreise mit dem Auto stehen in der Tiefgarage Pfauengarten gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung
5.5 Bereich Service
5.5.1 Recherche Service Die architektonisch anspruchsvollen Lesesäle sind modern ausgestattet. Im Hauptlesesaal sind insgesamt 36 Arbeitsplätze für ArchivbenützerInnen vorhanden. Für 30 Arbeitsplätze steht ein Stromanschluss für die Benützung von tragbaren Computern zur Verfügung.
Der Speziallesesaal verfügt über 28 Arbeitsplätze.
Zur Beratung der ArchivbenützerInnen ist ein wissenschaftlicher Beratungsdienst eingerichtet.
5.5.2 Reproduktionsservice Zum Schutz der Archivalien sind besondere konservatorische Bedingungen einzuhalten. Die Kopierung kann nur bei jenem Archivgut erfolgen, bei dem keine Beschädigung anzunehmen ist. Gebundene Archivalien können nur über den archiveigenen Buchscanner reproduziert werden. Für Vorlagen bis zur Größe A0 können Direktkopien in Farbe hergestellt werden, sofern die Vorlagen nicht aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen von der Kopierung ausgeschlossen sind. Pergamente und Archivalien mit Siegeln sind von der Kopierung auf dem Normalpapierkopierer ausgeschlossen, können jedoch mit Hilfe unserer speziellen Scanner reproduziert werden. Für Bilder, Pläne, Landkarten, Fotos, Urkunden und dgl. gelten die Reproduktionsrichtlinien des Landesarchivs. Für die Reproduktion dieser Vorlagen muss ein Reproduktionsantrag gestellt werden. Analoge und digitale Kopien werden nach schriftlicher Bestellung gegen Verrechnung angefertigt. Für die selbständige Erstellung digitaler Kopien aus Akten steht im Lesesaal ein Publikumsscanner zur Verfügung. Der Versand per Post, E-Mail oder Online-File-Transfer ist möglich. Die Stückzahl je Archivbenützer und Monat ist wegen des großen Arbeitsaufwandes und der knappen Personalressourcen begrenzt. Informationen über die Kosten für Reproduktionen sind der Homepage des Steiermärkischen Landesarchivs zu entnehmen.
5.5.3 Öffentliche Bereiche
  • Ausstellungsraum
  • Veranstaltungssaal (Wartingersaal)
  • Shop (im Eingangsbereich beim Portier)
  • Kaffee- und Snackautomat
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