Bezirkshauptmannschaft Leoben
Peter Tunner-Straße 6
8700 Leoben
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Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Im Ansuchen sind der Ort, die Art und die Dauer der Arbeiten anzuführen.