Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA angeführt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn sie dem geltenden und in der Baustoffliste ÖA bekanntgemachten Regelwerk entsprechen oder nur unwesentlich davon abweichen.

Mit diesem Online Formular können Sie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung folgende Anträge einreichen:
- Erstantrag
- Neuausstellung einer Registrierungsbescheinigung (vorher ÜA-Zeugnis)
- Abänderung/Erweiterung einer bestehenden Registrierungsbescheinigung
- Verlängerung einer ablaufenden Registrierungsbescheinigung
und diese elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln.

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Schritt  1  von  8

Formulardaten

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Registrierungsbescheinigung

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