Für alle Schüler*innen, die sich in der Steiermark in einer Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege befinden, ebenso alle Studierenden an der Fachhochschule FH Joanneum, Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege sowie alle Auszubildenden in einem Lehrgang zur Pflegeassistenz oder Auszubildende zu den Sozialbetreuungsberufen Fach- oder Diplomsozialbetreuer*in besteht in der Steiermark die Möglichkeit, um einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von Euro 600,00 (indexierend) anzusuchen.
Ausgenommen vom Ansuchen sind jene Personen, die eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.gesundeitsausbildungen.at.

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Leistungen aus dem AMSG oder AlVG

Leistungen aus dem AMSG oder AlVG

Beziehen Sie eine der folgenden Leistungen aus dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) oder aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVSG)?
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 

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