Hat der Antragsteller keine entsprechenden Fachkenntnisse beim Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen oder ist der Antragsteller keine natürliche Person, ist eine hauptberuflich tätige natürliche Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer zu bestellen. Dieser hat unter Anderem über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen.

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Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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