Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen
Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen
Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(
Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)