Der "Umgang mit Strahlenquellen" bedarf grundsätzlich einer Bewilligung gemäß Strahlenschutzgesetz. Hierfür müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und erforderliche Unterlagen einreichen. Die Behörde prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für einen sicheren Umgang gegeben sind und erlässt im positiven Fall einen Bewilligungsbescheid. Nach erfolgter Bewilligung wird der Umgang in regelmäßigen Abständen behördlich überprüft.

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Allgemeine Angaben

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Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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