An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Betreiberinnen bzw. Betreiber besonders gefährlicher Betriebe oder Anlagen werden mit Bescheid der zuständigen Behörde verpflichtet, interne Notfallpläne für Maßnahmen innerhalb des Betriebes oder der Anlage zu erstellen und der Behörde unaufgefordert vorzulegen. Die Notfallpläne müssen den gemeinschafsrechtlichen Vorgaben entsprechen, sie sind alle drei Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen des Betriebes zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.