An die
zuständige Stelle
Wer einer anderen Rechtsperson gefährliche Abfälle übergibt oder sie in der Absicht, sie einer anderen Rechtsperson zu übergeben zu dieser befördert oder befördern lässt, hat Art, Menge Herkunft und Verbleib der gefährlichen Abfälle und seine Identifikationsnummer in einem Begleitschein zu deklarieren.