An die zuständige Behörde
Gegen Bescheide im Verwaltungsverfahren ist gesetzlich das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht vorgesehen. Das Recht Beschwerde zu erheben, steht nur den vom Bescheid betroffenen Parteien zu. Die Beschwerde ist schriftlich bei der Verwaltungsbehörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.