Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern einer mobilen Behandlungsanlage, die in einer Verordnung gemäß §65 Abs. 3 genannt ist, bedarf der Genehmigung der Behörde.

Legende

Bitte beachten Sie

Fortschrittanzeige

Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

Navigationselemente

x