Beabsichtigt eine Berg- und Schiführerin bzw. ein Berg- und Schiführer die Befugnis länger als ein Jahr nicht auszuüben, hat sie bzw. er dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Legende

Bitte beachten Sie

Fortschrittanzeige

Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

Navigationselemente

x