An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
In einigen Bereichen, in denen sich Personen beruflich oder privat aufhalten, kann es durch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe, wie zum Beispiel dem Edelgas Radon, zu einer beträchtlichen Strahlenbelastung kommen. Die Natürliche Strahlenquellen-Verordnung(NatStrV) regelt den Schutz von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor solchen natürlichen Strahlenquellen.