Bei einem Vorhaben, das der UVP zu unterziehen ist, werden bundes- und landesrechtliche Verwaltungsvorschriften von einer Behörde zusammen vollzogen. Das heißt, dass die Entscheidungskriterien aller Materiengesetze kumulativ von einer Behörde angewandt werden müssen. Es erfolgt damit auch nur ein einziger Bescheid für den Antragsteller, der über die Zulässigkeit eines Projektes nach allen Genehmigungsvoraussetzungen der entsprechenden Materiengesetze abspricht.

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Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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