Die zuständige Behörde kann für die Inanspruchnahme von fremdem Gut auf Antrag Zwangsrechte (Leitungsrechte, Enteignung) einräumen, wenn und soweit dies die Bewilligung einer elektrischen Leitungsanlage erfordert.

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Allgemeine Angaben

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Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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