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Dieses Verfahren ist fakultativer Natur - es dient der Darlegung der Grundzüge eines Vorhabens und zur Erstellung eines Konzeptes für die Umweltverträglichkeitserklärung. Dabei sollen nicht Untersuchungsergebnisse ermittelt werden, sondern eine zeitliche, örtliche und methodische Abgrenzung erfolgen, auf welcher die anschließende Feststellung und Bewertung der Umweltauswirkungen basiert. Es stellt für die Projektwerberin oder den Projektwerber aber keine Garantie dar, dass das Vorhaben genehmigt wird.