An die
zuständige Stelle
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Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer IPPC-Anlage bedürfen einer Bewilligung durch die zuständige Behörde. Die beabsichtigte Inbetriebnahme und geringfügige Änderungen einer IPPC-Anlage sind der Behörde anzuzeigen.