Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern einer ortsfesten Behandlungsanlage bedarf der Genehmigung der Behörde. Die dazu notwendigen Unterlagen sind § 39 zu entnehmen. (Ausnahmen vgl. § 37 Abs. 2).

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Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

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Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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