Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
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E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
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Ausländische Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich nach dem Steiermärkischen Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB).