Liegen Umweltverschmutzungen in einem Ausmaß vor, dass Gesundheit, Leben oder Eigentum nicht ausreichend geschützt werden können, kann die Behörde die Anlage bzw. Teile davon schließen. Dies kann sie auch, wenn Fristen zur Nachprüfung und Fristen trotz wiederholter Mahnungen missachtet werden. Diese Verfügung wird von der Behörde aufgehoben, wenn die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

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Allgemeine Angaben

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Vertretungsverhältnis

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elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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