Neben den gewöhnlich beizubringenden Unterlagen für eine ortsfeste Behandlungsanlage bedarf es für die Genehmigung einer IPPC-Behandlungsanlage zusätzlicher Angaben im Antrag. Diese umfassenden insb. Angaben über die eingesetzten und erzeugten Stoffe sowie Energien, den Zustand des Anlagengeländes, die Quellen und Mengen der Emission sowie deren Gefährlichkeit und Überwachung.

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Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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