An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Neben den gewöhnlich beizubringenden Unterlagen für eine ortsfeste Behandlungsanlage bedarf es für die Genehmigung einer IPPC-Behandlungsanlage zusätzlicher Angaben im Antrag. Diese umfassenden insb. Angaben über die eingesetzten und erzeugten Stoffe sowie Energien, den Zustand des Anlagengeländes, die Quellen und Mengen der Emission sowie deren Gefährlichkeit und Überwachung.