Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 877-2502
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
Vor der erstmaligen Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung als Heilmasseurin/Heilmasseur in Österreich, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten.