Das vereinfachte UVP-Verfahren findet Anwendung, wenn von Vorhaben potenziell weniger gravierende Umweltauswirkungen ausgehen. Diese Verfahrensart bedeutet eine flexiblere Gestaltung des Ablaufs - es gelten im vereinfachten Verfahren aber dieselben ökologischen Standards. Unterschiedlich ist jedoch, dass die Entscheidungsfrist statt neun Monaten sechs Monate beträgt, Bürgerinitiativen nur Beteiligtenstellung haben, anstatt eines Umweltverträglichkeitsgutachtens eine zusammenfassende Bewertung tritt und die Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung weniger umfangreich sein müssen.

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Vertretungsverhältnis

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elektronische Zustellung

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Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

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