An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Bei einem Vorhaben, das der UVP zu unterziehen ist, werden bundes- und landesrechtliche Verwaltungsvorschriften von einer Behörde zusammen vollzogen. Das heißt, dass die Entscheidungskriterien aller Materiengesetze kumulativ von einer Behörde angewandt werden müssen. Es erfolgt damit auch nur ein einziger Bescheid für den Antragsteller, der über die Zulässigkeit eines Projektes nach allen Genehmigungsvoraussetzungen der entsprechenden Materiengesetze abspricht.