An die
zuständige Stelle
Berg- und Schiführerinnen- bzw. Berg- und Schiführer sind Personen, die zu Erwerbszwecken Berg- und Schitouren führen oder begleiten, wozu insbesondere Fels- und Eistouren und hochalpine Schitouren zählen. Die erwerbsmäßige Ausübung dieser Tätigkeit bedarf einer Befugnis. Im Ausland erworbene Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können von der zuständigen Behörde anerkannt werden.