Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
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Bürger und Unternehmer aus EU/EWR-Mitgliedsstaaten können ihre ausländischen Berufsqualifikationen in Österreich anerkennen lassen, um den für die Ausübung von reglementierten Gewerben erforderlichen Befähigungsnachweis zu erbringen.