In einigen Bereichen, in denen sich Personen beruflich oder privat aufhalten, kann es durch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe, wie zum Beispiel dem Edelgas Radon, zu einer beträchtlichen Strahlenbelastung kommen. Die Natürliche Strahlenquellen-Verordnung(NatStrV) regelt den Schutz von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor solchen natürlichen Strahlenquellen.

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Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

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