An die
zuständige Stelle
Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe bedürfen der Bewilligung durch die zuständige Behörde. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Voraussetzungen (insbesondere Betriebskonzept, Brandschutzgutachten, Darlegung der baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen) erfüllt werden.