An die
zuständige Stelle
Der "Umgang mit Strahlenquellen" bedarf grundsätzlich einer Bewilligung gemäß Strahlenschutzgesetz. Hierfür müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und erforderliche Unterlagen einreichen. Die Behörde prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für einen sicheren Umgang gegeben sind und erlässt im positiven Fall einen Bewilligungsbescheid. Nach erfolgter Bewilligung wird der Umgang in regelmäßigen Abständen behördlich überprüft.