An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Liegen Umweltverschmutzungen in einem Ausmaß vor, dass Gesundheit, Leben oder Eigentum nicht ausreichend geschützt werden können, kann die Behörde die Anlage bzw. Teile davon schließen. Dies kann sie auch, wenn Fristen zur Nachprüfung und Fristen trotz wiederholter Mahnungen missachtet werden. Diese Verfügung wird von der Behörde aufgehoben, wenn die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen abgeschlossen sind.