Ausländische Schischulen und Vereine sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Leiterinnen bzw. Leiter von Schischulen in anderen Bundesländern müssen der zuständigen Behörde die Dauer ihres Aufenthaltes und die Anzahl der teilnehmen Personen melden.

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Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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