An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Ausländische Schischulen und Vereine sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Leiterinnen bzw. Leiter von Schischulen in anderen Bundesländern müssen der zuständigen Behörde die Dauer ihres Aufenthaltes und die Anzahl der teilnehmen Personen melden.