Um in behördlichen Verfahren als nichtamtliche Bausachverständige bzw. als nichtamtlicher Bausachverständiger tätig zu werden, ist die Aufnahme in das Sachverständigenverzeichnis der Landesregierung erforderlich.

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Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.

Die Behörde kann in diesem Verfahren Erledigungen, die einen Zustellnachweis erfordern, auch elektronisch zustellen. Wenn Sie sich nicht bei einem Zustelldienst registrieren, haben Sie die Möglichkeit der nachweislichen elektronischer Zustellung durch unmittelbare elektronische Behebung.

  • Nachweisliche elektronische Zustellung durch unmittelbare elektronische Behebung: Nur Passwort und E-Mail-Adresse erforderlich. Mit dem Abrufen des Dokuments wird die Zustellung bewirkt. Wird das Dokument nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen ab der Versendung der Verständigung behoben (abgerufen), gilt die Zustellung ebenfalls als bewirkt.
  • Zustelldienste: Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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