An die
zuständige Stelle
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Vor der erstmaligen Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes (physiotherapeutischer Dienst, medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, ergotherapeutischer Dienst, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst und orthoptischer Dienst) in Österreich, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten.