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Befähigungsnachweise über die erfolgreich absolvierte Tanzlehrerausbildung in einem anderen Bundesland sind der Tanzlehrerausbildung nach dem Steiermärkischen Tanzschulgesetz gleichzuhalten, sofern die Tanzlehrerausbildung jenes Wissen und jene Fertigkeiten vermittelt, die für den Unterricht in Gesellschaftstanz erforderlich sind. Die Tanzlehrerausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.