Anlagen zur Behandlung von Abfällen, die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden. Für bestimmte Anlagentypen kommt dabei ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zur Anwendung.

Legende

Bitte beachten Sie

Fortschrittanzeige

Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

Navigationselemente

x