Die Errichtung, Erweiterung sowie die gänzliche oder teilweise Auflassung einer Bestattungsanlage müssen sanitätsbehördlich genehmigt werden. Bestattungsanlagen sind Friedhöfe, Feuerbestattungsanstalten, Urnenhallen und Urnenhaine sowie Anlagen, die dem Vergraben oder Verstreuen der Asche von Verstorbenen dienen.

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Vertretungsverhältnis

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elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

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