An die
zuständige Stelle
Wenn der Inhaber einer Behandlungsanlage wechselt, werden die Genehmigungen über Errichtung, Betreiben oder Änderung der betreffenden Anlage nicht berührt. Der Inhaberwechsel ist jedoch vom neuen Inhaber der Behörde zu melden und vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen.