Wenn der Inhaber einer Behandlungsanlage wechselt, werden die Genehmigungen über Errichtung, Betreiben oder Änderung der betreffenden Anlage nicht berührt. Der Inhaberwechsel ist jedoch vom neuen Inhaber der Behörde zu melden und vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen.

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Schritt  1  von  5

Formulardaten

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

 
Vertretungsverhältnis

Vertretungsverhältnis

 
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
(Handy-Signatur/Bürgerkarte oder gleichwertige ausländische Signatur- bzw. Identitätskarte erforderlich)
Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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