An die
zuständige Stelle
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Die Errichtung, Erweiterung sowie die gänzliche oder teilweise Auflassung einer Bestattungsanlage müssen sanitätsbehördlich genehmigt werden. Bestattungsanlagen sind Friedhöfe, Feuerbestattungsanstalten, Urnenhallen und Urnenhaine sowie Anlagen, die dem Vergraben oder Verstreuen der Asche von Verstorbenen dienen.