An die zuständige Stelle
Das Land Steiermark gewährt Sozialunterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und zur Befriedigung des Wohnbedarfes sowie zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.
Achtung: Bei Hauptwohnsitz in Graz verwenden Sie bitte das Formular der Stadt Graz.