Die Steiermärkische Landesregierung gewährt als Förderungsgeberin eine Förderung an die Trägerinnen/Träger von Krankenanstalten, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer), falls diese gem. einer entgeltgestaltenden Vorschrift im Zusammenhang mit dem EEZG zur Auszahlung einer monatlichen Entgelterhöhung verpflichtet sind.

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